Rückerstattung und Stornierung
Regelungen für Honorare bei Audits, Landingpage-Beratung, Funnelberatung und Workshops der Ponder Grove GmbH.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für vereinbarte Beratungsleistungen. Es werden keine physischen Produkte verkauft und kein Online-Checkout angeboten.
Rückerstattungsfähigkeit
Vollständige Rückerstattung ist möglich, wenn der Auftrag vor Arbeitsbeginn schriftlich storniert wird und noch keine Kick-off-Vorbereitung, Dokumentenprüfung oder Terminbindung erfolgt ist.
Fristen
Stornierungen müssen per E-Mail an info@pondergrove.click erfolgen. Bei Stornierung bis 7 Werktage vor einem gebuchten Workshop-Termin erstatten wir 100 % des Workshop-Honorars. Bei späterer Stornierung behalten wir 50 % als Ausfallaufwand ein, sofern kein Ersatztermin innerhalb von 60 Tagen vereinbart wird.
Teilrückerstattung
Wurde bereits mit dem Audit oder der Analyse begonnen, erstatten wir den noch nicht erbrachten Anteil nach Aufwand. Bereits gelieferte Zwischenberichte und durchgeführte Workshops sind nicht erstattungsfähig.
Nicht erstattungsfähig
- Abgeschlossene Workshops und Übergabetermine
- Bereits übergebene Audit-Berichte
- Vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten nach Kick-off ohne Mitwirkung über 30 Tage (nach Mahnung)
Ablauf einer Rückerstattung
Senden Sie Ihre Anfrage mit Auftragsnummer und Begründung an info@pondergrove.click oder melden Sie sich unter 0242120198. Wir prüfen innerhalb von 10 Werktagen und teilen das Ergebnis mit.
Bearbeitungszeit und Methode
Genehmigte Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Werktagen auf dasselbe Konto bzw. dieselbe Zahlungsmethode, mit der die Rechnung beglichen wurde.
Umbuchung und Nichterscheinen
Workshops können einmalig kostenfrei umgebucht werden, wenn die Anfrage mindestens 5 Werktage vorher eingeht. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird das volle Workshop-Honorar fällig.
Bereits begonnene Arbeit und Materialien
Aufwände für Recherche, Seitenprüfungen und vorbereitete Unterlagen werden anteilig berechnet. Extern beschaffte Materialien im Auftrag des Kunden (z. B. spezielle Auswertungszugänge) sind nach Beauftragung nicht erstattungsfähig.
Anzahlungen
Vereinbarte Anzahlungen werden auf das Endhonorar angerechnet. Bei berechtigten Vollstornierungen vor Arbeitsbeginn werden Anzahlungen zurückgezahlt.